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AGB`s und wichtige Hinweise zum Thema Hyperlinks

 AGB - Gastfamilien

§ 1. Pflichten der Auftragsgeber

1. Folgende Informationen und Vertragsbestimmungen haben wir zu Kenntnis genommen und werden dies einhalten.

  • die Informationsblätter vom Arbeitsamt
  • dass, das Au Pair nur mit einem gültigen Visum, bzw. mit einer gültigen Arbeitserlaubnis für die Au Pair Tätigkeit in Deutschland in unsere Familie beschäftigt sein darf;
  • dass, innerhalb der ersten Woche nach Ankunft, unser Au Pair beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden muss;
  • dass, innerhalb der Ersten drei Monate das Visum beim Ausländeramt verlängert werden muss;
  • dass, innerhalb der ersten Woche beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis beantragt werden muss (gilt nur für Au Pairs, die aus EU Länder kommen);
  • Kosten und Gebühren.


                    Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB § 404 strafbar.
 
2. Die Au Pair Bewerbungen sind vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte löst die volle Höhe der Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühr aus.
 
3. Die Gastfamilie ist damit einverstanden, dass die persönlichen Angaben, Adresse und Telefonnummer zur Abwicklung der Vermittlung weiter gegeben, sowie zur Datenverarbeitung in unserem Büro erfasst und gespeichert werden. Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus dem Vorjahresantrag aktualisiert und übernommen.
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme von Daten durch Dritte nach dem Stand der Technik bei der Übertragung über offene Netze nicht sicher ausgeschlossen werden kann, selbst wenn die Daten geschützt oder verschlüsselt werden.
Die Gastfamilie sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Die Gastfamilie verpflichtet sich jede Änderung in Rahmen der Au Pair Zeit schriftlich und rechtzeitig an den Auftragnehmer mitzuteilen.
Der Vermittler ist bemüht Ihren Au Pair ein kostenloses Girokonto zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird der Vermittler die dafür notwendigen Daten an eine Fremdfirma weiterleiten. Ihre Daten werden von dieser nur im Rahmen der vertraglichen Zweckerfüllung verwendet.
 
4. Der Gastgeber zahlt an den Auftragnehmer im Rahmen der kostenlosen Betreuung eine Fahrtkosten und Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Zeugen- und Sachverständigenentschädigung. Fahrtkosten werden mit 0,30 € pro Kilometer erstattet. Das gilt nur für Gastfamilien die sich eine persönliche Beratung wünschen und der Auftragnehmer/Vermittler Aufgrund dieser persönlichen Beratung mehr als 50 Km. fahren muss.
 
5. Alle Zahlungen erfolgen im elektronischen Lastschriftverfahren. Der Gastgeber erteilt der Au Pair Vermittlung AGENO mit dem Vermittlungsauftrag eine Einzugsermächtigung für die fälligen Gebühren. Für eventuellen Rücklastschriften wird eine Schadenersatzpauschale von 8,00 € berechnet.
 

§ 2. Gebühren


2.1. Vermittlungskosten für die einmalige Vermittlung eines einzigen Au Pair Bewerber:

2.2.1 Der Gastgeber zahlt an den Auftragnehmer bei Erteilung des Auftrages eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 180,- €. Bei der Unterschrift des Vermittlungsauftrages ist die Bearbeitungsgebühr von 180,- € sofort zu zahlen. Bei Vertragsabbruch, oder bei Nichtzustandekommen der Vermittlung des Au Pairs in die Gastfamilie aus welchen Gründen auch immer, wird die Bearbeitungsgebühr von 180,- € nicht zurück erstattet. Sollte die Gastfamilie den Wunsch äußern kein Au Pair mehr von uns vermittelt zu bekommen, so wird die Bearbeitungsgebühr i.H.v. 180,- €  ebenfalls nicht zurück erstattet.

2.1.2  Für die Vermittlung des Au-pair-Beschäftigten zahlt der Gastgeber an den Auftragnehmer eine einmalige Vermittlungsgebühr von 210,- €. Die Vermittlungsgebühr ist sofort zu zahlen, wenn das Au Pair das Visum erhalten hat (bei Visumspflichtigen Au Pairs) bzw. bei Ihnen eingereist ist (Bei Au Pairs die kein Visum für Deutschland brauchen). Bei Wechsel des Au Pairs zu einem anderen Gastgeber wird die Vermittlungsgebühr anteilig auf die Gastgeber verrechnet. Der Gastfamilie ist bekannt, dass es sich bei der Vermittlung eines Au Pairs, um eine Dienstleistung des Auftragsnehmers handelt, die erbracht ist, sobald das Au-Pair in der Gastfamilie eintrifft. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Au Pair Vertragsverhältnisses.

2.1.3 Hat ein Auftraggeber ein Au Pair durch Eigeninitiative gefunden und möchte nur die Einladungsformalitäten durch den Auftragnehmer vorbereiten lassen, so hat er nur die Bearbeitungsgebühr von 180,- Euro zu entrichten. Bei selbst angeworbenen Au Pairs bezieht sich die Leistung des Auftragnehmers ausschließlich auf die Erstellung der Unterlagen.

 

§ 3. Pflichten des Vermittler/Auftragnehmer

1. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ausführlich über die derzeitigen Bestimmungen des Au Pair Programms in der BRD (siehe Merkblatt Bundesanstalt für Arbeit, Informationen für Gasteltern).

2. Überlassung von Bewerberdaten wie z.B. komplette Adressangaben, Fragebogen, Foto, Referenzen, Anschreiben und Zeugnisse der Au Pair Bewerber.

3. Dem Gastgeber wird die Möglichkeit nach Eingang der Bearbeitungsgebühr gegeben, durch Überlassung der Bewerberdaten, sich mit seinem zukünftigen Au Pair telefonisch sowie schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie die Rückerstattung der Gebühren, die nicht vertraglich vereinbart sind, ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden mit dem Au Pair sowie mit dem Vermittler haben keine Gültigkeit.

4. Erstellung von unserer Seite aller notwendigen Unterlagen für eine Visumserteilung:

    * Einladungsschreiben,
    * Au Pair Verträge

5. Hilfe bei der Abwicklung des Visums bzw. Einladungsformalitäten und der Arbeitsgenehmigung.

6. Die Beratung des Gastgebers und des Au-pair-Beschäftigten durch den Auftragnehmer im Rahmen der Au-pair-Zeit ist kostenlos. Dies gilt nur, solange sich der Bewerber beim Auftraggeber aufhält!

7. Als Serviceleistungen stellt der Auftragnehmer auf Wunsch des Au Pairs ein Zertifikat nach dem erfolgreichen Au Pair Aufenthalt, gibt Tipps für Sprachschulen, bietet eine Notfall-Telefonnummer an, sowie die Möglichkeit des Austausches von Adressen anderer Au Pairs, organisiert bundesweite Treffen und steht bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

§ 4. Haftung

1. Die Vermittlungsagentur übernimmt für das Zustandekommen einer Vermittlung oder wie auch immer gearteten eventuellen Reisemodalitäten keine Gewährleistung.

2. Bei Nichtzustandekommen oder Verzögerungen werden keine Haftungen für daraus resultierende Kosten des Gastgebers übernommen.

3. Die Vermittlungsagentur übernimmt keine Haftung für die Erteilung des Visums oder der Arbeitsgenehmigung für den Au Pair Aufenthalt des eingeladenen Au Pairs, für das termingerechte Erscheinen, oder das Erscheinen des Au-pair-Beschäftigten als solches, sowie für von dem Au-pair-Beschäftigten verursachte Schäden. Weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten. Es wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen, die das Au Pair mit dem Auftraggeber oder Dritten eingegangen ist.

4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch ansteckende Krankheiten des  Au Pair Beschäftigten entstehen.

5. Angaben, die von dem Bewerbern in schriftlicher Form gegeben werden, sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der Entrichtung der Gesamtgebühr. Der Auftragnehmer hat auf die Richtigkeit der Angaben keinen Einfluss.

6. Der Auftragnehmer steht nicht dafür ein, dass das Au-pair die persönlichen Erwartungen der Gastfamilie erfüllt.

7. Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für Kosten von An- und Abreise, sowie für Kosten einer etwaigen Abschiebung des Au-pairs.

§ 5. Sonstiges

1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden gelten als nicht getroffen, wenn sie nicht schriftlich vereinbart sind.

2. Falls eine der angegebenen Vermittlungsauftragbedingungen unwirksam oder lückenhaft ist oder wird, bleiben die übrigen Vermittlungsbedingungen davon unberührt.

3. Das Vertragverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist  Altötting.

4. Wegen Angaben die nachweislich fehlerhaft gegeben wurden, oder die gegen gesetzliche Bestimmung verstoßen, oder das „Europäische Abkommen über die Au Pair Beschäftigung“ nicht erfüllen, behält sich  die Au Pair Vermittlung Ageno das Recht vor, die Gastfamilie von der Vermittlung auszuschließen und löst die volle Höhe der Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühr aus.


AGB - Au Pair in EU

Die/der Au Pair BewerberIn ist damit einverstanden, dass die Au Pair Vermittlung AGENO ihre/seine Fotos in der Galerie veröffentlicht und dass die persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlung weiter gegeben werden.

Die/Der Au Pair BewerberIn sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Die/Der Au Pair Bewerber verpflichtet sich, jede Änderung im Rahmen der Bewerbungs- und Au Pair- Zeit an  die Au Pair Vermittlung AGENO mitzuteilen.

Die/ der Au Pair BewerberIn zahlt an die Au Pair Vermittlung AGENO für die Vermittlung eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 150,00 €. Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung über die Vermittlung an eine Gastfamilie wird die Vermittlungsgebühr in Höhe von 150,- € fällig.

Die Vermittlungsvereinbarung kann die/der Au Pair BewerberIn jeder Zeit bei uns kündigen. Allerdings erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 50,- € für entstandene Post und Fernmeldegespräche.
Sollte die Vermittlungsvereinbarung gekündigt werden, nachdem die/der Au Pair Bewerber die Bestätigung für die Vermittlung an einer Gastfamilie erhalten hat, so ist die volle Vermittlungsgebühr in Höhe von 150,-€ sofort zu bezahlen.   

Mit der Unterschrift des Vermittlungsauftrages beauftragt das Au pair, die Au Pair Vermittlung AGENO eine Gastfamilie zu finden  und  ist mit allen Vertragsbedingungen einverstanden.

AGB - Au Pair in Germany

Folgende Informationen  und Vertragsbestimmungen werden zur Kenntnis genommen und eingehalten:
Der/dem BewerberIn ist bekannt, dass:

  • er/sie ausreichend Deutschkenntnisse, Erfahrung in der Betreuung von Kindern und im Haushalt, genügend Geld für den Sprachkurs und für die An- und Rückreise haben muss.
  • er/sie nicht älter als 24 Jahre und nicht verheiratet sein darf sowie kinderlos sein muss.
  • er/sie das Visum erst beantragen kann, wenn die Au Pair Vermittlung AGENO für mich eine Gastfamilie gefunden hat und ich den offiziellen Einladungsbrief zusammen mit dem Au Pair & Gastfamilie Vertrag erhalten habe (gilt nur für Bewerber die aus nicht EU/EWR Länder kommen)
  • er/siei sich sofort (3 bis spätestens 7 Tage) nach meiner Ankunft beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden habe,
  • er/sie sofort (3 bis höchstens 7 Tage) nach seiner Ankunft, eine Arbeitsgenehmigung beim zuständigen Arbeitsamt persönlich beantragen muss (gilt nur für Au pair Bewerber die aus den neuen EU Ländern kommen - Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,Tschechische Republik, Ungarn, Zypern-)
  • er/sie innerhalb der ersten drei Monate beim zuständigen Ausländeramt sein Visum persönlich verlängern muss (gilt nur für Au Pairs die aus Nicht-EU/EWR Länder kommen),
  • die Au Pair Arbeitsgenehmigung nur für die Au Pair Tätigkeit bei der jeweiligen Gastfamilie bestimmt ist und dass ich mich für jede andere Nebenbeschäftigung strafbar mache.


Die/Der bewerber versichert, dass:

  • er/sie sich bei keiner anderen Agentur beworben habe,
  • er/sie  alle notwendigen Unterlagen:
    • „Liebe Gastfamilie“ Brief an  die unbekannte Gastfamilie, ohne Adresse,
    • ein Passfoto und zwei weitere Fotos ( mit der Familie, in Freizeit, mit Kinder oder Haustiere)
    • zwei Referenzen von Lehrer, Verwandten, Freunde, Bekannte über meine Persönlichkeit und über meine Erfahrung mit Kinder und im Haushalt,
    • Kopien von Pass und Führerschein ( falls vorhanden)
    • Führungszeugnis
    • Ärztlicher Attest über meinen jetzigen Gesundheitszustand
    • Nachweis der Sprachkenntnisse (z.B. Kopie eines Schulzeugnis oder sonstige Bestätigung)


für die Vermittlung rechtzeitig zur Verfügung stellen wird.

Für ausländische Bewerber, die in Deutschland Au Pair werden wollen, ist die Vermittlung durch die Au Pair Vermittlung AGENO kostenlos.

Die/der Au Pair Bewerber ist damit einverstanden, dass die persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlung weiter gegeben, sowie zur Datenverarbeitung in unserem Büro erfasst und gespeichert werden. Das Au Pair stimmt zu, dass die der Gastfamilie zugehörige Agentur, in diesem Fall die Au Pair Vermittlung Ageno vertreten durch die Inhaberin Dana Ziegler, Daten des Au Pair Beschäftigten weiterleitet, damit ein kostenloses Girokonto eröffnet werden kann.

Die/Der Au Pair Bewerber sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Die/Der Au Pair Bewerber verpflichtet sich, jede Änderung im Rahmen der Bewerbungs- und Au Pair- Zeit an  die Au Pair Vermittlung AGENO mitzuteilen.

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