Wichtige Infos für Gasteltern Drucken

Wichtige Informationen für Gasteltern

  • Infoblätter des Arbeitsamtes 
  • Verpflichtungserklärung 
  • Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins
  • Sprachkurs
  • Autofahren und / oder Monatsfahrkarte
Verpflichtungserklärung

Liebe Familie,

es gibt leider Formalitäten, die wir für Sie nicht erledigen können. Zu diesen zählt die Verpflichtungserklärung bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. In der Regel reicht für die meisten Ausländerbehörden der Vertrag zwischen Gastfamilie und Au Pair, der von uns zur Verfügung gestellt wird. Jedoch gibt es auch Behörden die zusätzlich eine Verpflichtungserklärung von Gastfamilien verlangen.

Für die Einladung eines ausländischen Gastes in Ihre Familie ist die Verpflichtungserklärung im Sinne des § 84 AusIG bei ihrer Ausländerbehörde abzugeben.

Ein persönliches Erscheinen des sich Verpflichtenden ist erforderlich für die Beglaubigung der Unterschrift.

Bei Beantragung der Verpflichtungserklärung verlangt das Ausländeramt Folgendes:

  • Mietvertrag der Haupt- und gegebenenfalls Nebenwohnung (bei Wohneigentum Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid sowie Nachweis über Kreditbelastung)
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z.B. Lohnbescheinigung oder Gewinnermittlung vom Steuerberater)
  • Mitteilung, ob weitere Verpflichtungserklärungen bestehen.

Als ausreichendes Einkommen ist in der Regel der Betrag anzusehen, der den BSHG-Regelsätzen für den Gastgeber und gegebenenfalls weiteren ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen zuzüglich der eingeladenen Personen entspricht, für Erwachsene je 250,-€.

Für die Anerkennung der Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr von 20,-€ erhoben.

Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins

Liebe Gastfamilie, Liebe/Lieber Au Pair,
damit die/der Au Pair 12 Monate ohne Probleme im deutschen Verkehr teilnehmen kann, erklären wir Ihnen, wie lange ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig ist.

Für EU/EWR Führerscheine gilt die Fahrerlaubnis 6 Monate (185 Tagen) nach Eintritt des Aufenthaltes. Dieses kann jedoch bis zu einer Dauer von 12 Monaten verlängert werden.

Dafür muss die Fahrerlaubnisverlängerung rechtzeitig (vor Ablauf der ersten 6 Monate) bei ihrer zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Die Beantragung ist formlos und schriftlich zu erstellen.

Meistens werden folgende Anlagen verlangt:

  • Ausweis bzw. Reisepass des Au Pairs, wo die Aufenthaltsdauer zu beweisen ist,
  • Kopie des Führerscheins des Au Pairs,
  • Anmeldeunterlagen des Au Pairs,
  • Au Pair-Gastfamilien Vertrag,
  • 50 €.

Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass die Teilnahme am deutschen Straßenverkehr ohne gültige Fahrerlaubnis eine Strafverfolgung von staatsanwaltlicher Seite nach sich zieht.

Sprachkurs

Die Gastfamilie ist verpflichtet der / dem Au Pair die Möglichkeit zu geben, in ihrer / seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen, sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Die Kosten des Sprachkurses, sowie die Veranstaltungen trägt in der Regel die/ der Au Pair selber. Natürlich können Sie die / den Au Pair dabei finanziell unterstützen, was Ihrem Gast sicher Freude bereitet, da der / dem Au Pair keine anderen finanziellen Quellen zur Verfügung stehen. Es ist allerdings kein Muss, sondern eine freiwillige Entscheidung.

In der Regel sind die Sprachkurse von der Volkshochschule bei den meisten Au Pairs und Gastfamilien beliebt, da die Unterrichtsstunden zu verschiedenen Tageszeiten stattfinden. Dies ermöglicht eine flexible Planung, was den Tagesablauf der Familie und des Au Pairs betrifft.
Informationen finden Sie bei Ihrer Volkshochschule.

Autofahren und / oder Monatsfahrkarte

Wenn Autofahren zu den Aufgaben des Au Pair gehört (z.B. Fahrten zum Kindergarten, zur Schule, Sport- und Freizeitveranstaltungen, etc.), wäre es sinnvoll, über eine Vollkaskoversicherung nachzudenken, da die Kosten im Falle eines Unfalls der Halter des Fahrzeugs trägt.
Zudem ist es ganz wichtig, dass sich die Gastfamilie zusammen mit dem Au Pair über die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins in Deutschland informiert.

Falls die, der Au Pair außerhalb der Arbeitzeit, das Auto nicht benutzen darf, sollten Sie zusammen mit ihr / ihm überlegen, wer und in welcher Form die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel übernimmt. Meistens ist es günstiger, wenn die Monatskarte alle vier Wochen im Abo gekauft wird. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Ihrem örtlichen Bus- und Bahnunternehmen.